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Menschen mit körperlichen und
geistigen Behinderungen sowie mit psychischen Erkrankungen werden
Anfang der 1990er Jahre entweder in sogenannten psychoneurologischen
Internaten verwahrt oder in den Familien "versteckt"
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staatliche Bildungsmöglichkeiten
existieren nur für Kinder mit Lernschwierigkeiten und leichten
Behinderungen
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durch das Engagement
nichtstaatlicher Organisationen werden ab Mitte der 1990er Jahre erste
nicht vom Staat finanzierte Einrichtungen zur Förderung und
Beschäftigung von Kindern und Heranwachsenden mit schweren und
mehrfachen Behinderungen aufgebaut
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besonders aktiv ist die
nichtstaatliche Belarussische Assoziation Hilfe für behinderte Kinder
und Jugendliche (BelAPDIiMI),
die inzwischen in mehr als 60 Städten, Stadtbezirken und Kreisen
eigene Strukturen aufgebaut hat (Hauptaufgaben: Beratung von Familien
mit behinderten Kindern, Öffentlichkeitsarbeit, Vorhalten von Förder-
und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Freizeitangeboten)
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staatliche Bildungsgesetzgebung
garantiert Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderungen
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seit 2004 übernehmen staatliche
schulische Förderzentren („Zentren für entwicklungskorrigierende
Bildung und Rehabilitation“) die Arbeit mit schwer und / oder mehrfach
behinderten Kindern bis 18 Jahre (aktuelle Fassung des belarussischen
Bildungsgesetzes für Personen mit
Behinderungen von 2004)